Neue Gesetzesvorlagen für das Mietrecht
Der Mietmarkt Mallorcas soll angekurbelt werden und diverse neue Gesetzesentwürfe wuden bereits vom Ministerrat abgesegnet. Indem säumigen Mietern bereits nach einer Frist von 10 Tagen gekündigt werden kann, sollen die Rechte des Vermieters gestärkt werden. Zur anschließenden Räumung muß nicht einmal mehr ein Gerichtsverfahren angestrengt werden. Neu ist außerdem, dass die Mietdauer vertraglich festgelegt werden darf. Vorher waren 5 Jahre die Mindestmietzeit, die nur vom Mieter aus gutem Grund gekündigt werden durften. Vorher gab es auch eine jährliche Mietsteigerung, die sich automatisch an die Preissteigerung koppelte, nun können individuelle Steigerungssätze vereinbart werden – oder gar keine. Auch der Eigenbedarf soll für den Immobilien-Besitzer schneller durchsetzbar sein. Zwei Monate statt der bisher drei Jahre sind nun im Gespräch. Bleibt abzuwarten ob und wann der Gesetzentwurf rechtskräftig wird.
amarie24 - 21. Okt, 15:56