Montag, 26. November 2012

Vorsicht: Kauf ist Kauf

Das deutsche Recht sagt, dass nur notarielle Verträge beim Immobilienkauf wirksam sind. Anders ist es in Spanien: Nach spanischem Recht ist auch ein mündlicher oder privatwirtschaftlicher Kaufvertrag wirksam. Gerade im Familienkreis wird die privatschriftliche Form oft genutzt um die Erwerbsnebenkosten zu sparen. Doch bei Kaufverträgen unter Fremden sollte nie auf die notarielle Form verzichtet werden, da nur der notarielle Vertrag im Eigentumsregister eingetragen werden kann und damit den Gutglaubensschutz auflöst. Gerade weil aber in Spanien auch ein privatschriftlicher Kaufvertrag über eine Ferien-Immobilie oder ein Grundstück wirksam ist, sollte jeder Kaufinteressent alle Schrsiftstücke, die ihm zu Unterzeichnung vorgelegt werden – zum Beispiel ein Reservierungs- oder Optionsvertrag - sorsam prüfen und im Zweifelsfall einen erfahrenen Makler, Rechsanwalt oder Steuerberater hinzuziehen. Sicher ist sicher.

User Status

Du bist nicht angemeldet.

Aktuelle Beiträge

Wenn die Villa ein Dorf...
Nicht jede „villa“ ist eine Villa – und „la finca“...
amarie24 - 3. Jan, 00:26
Zwangsräumungen häufen...
Die Gläubiger-Banken nutzen die spanischen Gerichte...
amarie24 - 3. Jan, 00:24
Vorsicht: Kauf ist Kauf
Das deutsche Recht sagt, dass nur notarielle Verträge...
amarie24 - 26. Nov, 18:37
Condo Hotels als Alternative...
Ein Hotel-Condo in der Regel eine stilvoll möblierte...
amarie24 - 26. Nov, 18:36
Neue Gesetzesvorlagen...
Der Mietmarkt Mallorcas soll angekurbelt werden und...
amarie24 - 21. Okt, 15:57

Links

Suche

 

Status

Online seit 4329 Tagen
Zuletzt aktualisiert: 3. Jan, 00:26

Credits


Profil
Abmelden
Weblog abonnieren