Montag, 2. Juli 2012

Schwarzgeld beim Immobilienkauf

Rechnen Sie bei Immobiliengeschäften auf Mallorca immer mit der Frage, was denn in „bar« bezahlt werden könne, denn der offen ausgewiesene Betrag auf Grund und Boden unterliegt einer Verkaufssteuer. Diese in Mallorca seit langem praktizierte Steuerhinterziehung wird auch vom Käufer gerne mitpraktiziert, weil sich auf diese Weise sehr elegant und sinnvoll die im jeweiligen Herkunftsland nicht versteuerten Geldbeträge investieren lassen. Es bleibt Ihnen überlassen, ob Sie dieses Spiel der Unterverbriefung mitmachen, wobei der Gesichtspunkt Gesetzestreue für den Besitzer von Schwarzgeld vielleicht nicht vorrangig ist. Die Überlegungen müssen in Richtung eines möglichen Weiterverkauf zu einem zukünftigen Zeitpunkt gehen. Dann nämlich könnte es sein, dass Sie, der „schlaue“ Käufer, den „schwarzen“ Kaufpreisanteil als vermeintlichen Mehrerlös gegenüber dem ausgewiesenen Kaufpreis bei Ihrer Einkommensteuer versteuern müssen, obgleich Sie den derartigen Mehrerlös gar nicht erzielt haben – und Ihr Einkommenssteuersatz könnte wesentlich höher liegen, als die "eingesparten" 7 % an Grunderwerbssteuer.

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