Dienstag, 18. September 2012

Hausbesitzer und das neue Doppelbesteuerungsabkommen

Ab dem 1. Jan 2013 tritt das neue Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Spanien in Kraft. Im wesentlichen orientiert es sich an den aktuellen Musterabkommen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OCDE), doch es wird einige wichtige Neuerungen mit sich bringen. So zum Beispiel für Deutsche, die ein Ferienhaus auf Mallorca haben – und daran denken diese Immobilie zu verkaufen. Sie sollten wissen, dass Eile geboten ist, da ein Verkauf nach dem 31.12.2012 mehr als das Doppelte an Steuern auf den Gewinn zu zahlen ist. So entschied sich auch Frau Ursula Carven, ihr Finca-Anwesen in Establiments zu verkaufen, denn bisher wurden in Spanien zwar 21% fällig, in Deutschland jedoch nichts. Das ändert sich, es kommen je nach Einkommensklasse bis zu 50% Besteuerung des Gewinns zum Tragen, wobei aber die in Spanien (21%) gezahlten Steuern angerechnet werden.

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